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Auto Totalschaden: Was jetzt?

Was ein Totalschaden bedeutet — und was Sie jetzt tun sollten.

Technischer vs. wirtschaftlicher Totalschaden

Der Begriff "Totalschaden" wird oft missverstanden. Es gibt zwei ganz unterschiedliche Fälle:

In der Praxis ist der wirtschaftliche Totalschaden der weitaus häufigere Fall — und genau hier entstehen die meisten Streitpunkte mit der Versicherung.

Wie wird der Totalschaden berechnet?

Entscheidend sind drei Werte, die ein unabhängiges Gutachten sauber ermitteln muss:

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Die Falle beim Restwert

Versicherungen schlagen häufig eigene, oft überhöhte Restwertangebote vor — meist von bundesweiten Ankäufern, die weit über dem regional realistischen Marktwert liegen. Das drückt scheinbar Ihre Entschädigung, weil ein höherer Restwert von der Gesamtsumme abgezogen wird. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den Restwert dagegen realistisch anhand des regionalen Marktes — zu Ihren Gunsten.

Ihr gutes Recht: die 130%-Regelung

Möchten Sie Ihr Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen und weiterfahren, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte 130%-Regelung greifen: Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert, kommt eine vollständige, fachgerechte Reparatur in Betracht — entscheidend sind dabei unter anderem die Höhe der Reparaturkosten, eine fachgerechte Reparatur entsprechend dem Gutachten und die nachweisliche Weiternutzung des Fahrzeugs über einen gewissen Zeitraum. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte anhand des konkreten Schadens geprüft werden.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Fahrzeug nicht vorschnell verkaufen oder verschrotten lassen
  2. Unabhängiges Gutachten mit realistischem Wiederbeschaffungs- und Restwert erstellen lassen
  3. Restwertangebote der Versicherung kritisch prüfen (lassen)
  4. Bei Reparaturwunsch: 130%-Regelung prüfen lassen
Kurz zusammengefasst: Ein Totalschaden bedeutet nicht automatisch das Ende Ihres Fahrzeugs — mit einem unabhängigen Gutachten sichern Sie sich einen realistischen Restwert und ggf. die volle Reparaturkostenübernahme über die 130%-Regelung.

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