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Wertminderung nach einem Unfall geltend machen

Auch wenn die Reparatur noch bevorsteht: Dieser Anspruch sollte jetzt festgestellt werden, nicht erst hinterher.

Was ist eine Wertminderung überhaupt?

Selbst wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht und vollständig repariert wird, gilt es auf dem Gebrauchtwagenmarkt als "Unfallfahrzeug" — und ist dadurch objektiv weniger wert als ein baugleiches, unfallfreies Fahrzeug. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Sie ist unabhängig von den reinen Reparaturkosten und muss separat geltend gemacht werden.

Wer hat Anspruch auf Wertminderung?

Grundsätzlich jeder, dessen Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde — unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich verkaufen wollen. Der Anspruch entsteht durch den Unfall selbst, nicht erst durch einen späteren Verkauf.

Wovon hängt die Höhe der Wertminderung ab?

Als grobe Orientierung gilt: Bei Fahrzeugen älter als 5 Jahre oder mit mehr als ca. 100.000 km Laufleistung wird häufig keine oder nur eine sehr geringe Wertminderung anerkannt — das ist aber immer eine Einzelfallfrage, keine feste Regel.

Wie wird die Wertminderung ermittelt?

Die Wertminderung ist Teil eines vollständigen Haftpflichtgutachtens. Ein unabhängiger Sachverständiger berechnet sie anhand anerkannter Verfahren (z.B. nach Ruhkopf/Sahm oder der Methode Halbgewachs) unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Schadenshöhe und Marktlage.

Häufiger Fehler: Wertminderung wird vergessen

Viele Geschädigte konzentrieren sich ausschließlich auf die Reparaturkosten und vergessen die Wertminderung komplett — oder lassen sich von der Versicherung ohne echte Prüfung abwimmeln. Ein vollständiges, unabhängiges Gutachten weist die Wertminderung separat und nachvollziehbar aus, sodass Sie sie zusammen mit den Reparaturkosten geltend machen können.

Kurz zusammengefasst: Auch bei perfekter Reparatur bleibt Ihr Fahrzeug ein "Unfallwagen" mit geringerem Marktwert. Diese merkantile Wertminderung kann neben den Reparaturkosten als Bestandteil des Schadens berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen — ein unabhängiges Gutachten weist sie korrekt aus.

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