Auch wenn die Reparatur noch bevorsteht: Dieser Anspruch sollte jetzt festgestellt werden, nicht erst hinterher.
Selbst wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht und vollständig repariert wird, gilt es auf dem Gebrauchtwagenmarkt als "Unfallfahrzeug" — und ist dadurch objektiv weniger wert als ein baugleiches, unfallfreies Fahrzeug. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Sie ist unabhängig von den reinen Reparaturkosten und muss separat geltend gemacht werden.
Grundsätzlich jeder, dessen Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde — unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich verkaufen wollen. Der Anspruch entsteht durch den Unfall selbst, nicht erst durch einen späteren Verkauf.
Als grobe Orientierung gilt: Bei Fahrzeugen älter als 5 Jahre oder mit mehr als ca. 100.000 km Laufleistung wird häufig keine oder nur eine sehr geringe Wertminderung anerkannt — das ist aber immer eine Einzelfallfrage, keine feste Regel.
Die Wertminderung ist Teil eines vollständigen Haftpflichtgutachtens. Ein unabhängiger Sachverständiger berechnet sie anhand anerkannter Verfahren (z.B. nach Ruhkopf/Sahm oder der Methode Halbgewachs) unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Schadenshöhe und Marktlage.
Viele Geschädigte konzentrieren sich ausschließlich auf die Reparaturkosten und vergessen die Wertminderung komplett — oder lassen sich von der Versicherung ohne echte Prüfung abwimmeln. Ein vollständiges, unabhängiges Gutachten weist die Wertminderung separat und nachvollziehbar aus, sodass Sie sie zusammen mit den Reparaturkosten geltend machen können.
Ich ermittle die Wertminderung Ihres Fahrzeugs fachgerecht und nachvollziehbar für die Versicherung.
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