TÜV-Nord-Partnerbüro  ·  Freystadt · Neumarkt · Nürnberg · Schwabach · Roth Jetzt anrufen: +49 160 8887132

Meine Leistungen

Vier Kernleistungen rund um Ihr Fahrzeug – unabhängig, fachkundig, mit TÜV-Nord-Partnerschaft.

Haftpflichtgutachten nach Verkehrsunfall

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, hat die gegnerische Versicherung ein Eigeninteresse daran, den Schaden möglichst gering zu bewerten. Ein unabhängiges Haftpflichtgutachten stellt den tatsächlichen Schaden neutral fest und ist die Grundlage für eine faire Regulierung.

Was Sie bekommen

  • Detaillierte, fotodokumentierte Schadensaufnahme vor Ort
  • Unabhängige Ermittlung der Reparaturkosten und ggf. Wertminderung
  • Nachvollziehbare Dokumentation zur Vorlage bei Versicherung, Rechtsanwalt oder Gericht
  • Auskunft zum Ablauf nach der Besichtigung (rechtliche Beratung durch Ihren Rechtsanwalt)
  • Kurzfristige Besichtigungstermine; nach der Besichtigung in vielen Fällen innerhalb von 12 bis 24 Stunden zum fertigen Gutachten (an Werktagen) – abhängig vom Schadensumfang und meiner Auslastung

Gut zu wissen

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten – in der Regel entstehen für Sie keine Kosten.

Bei kleineren Schäden

Für kleinere Schäden erstelle ich auch Kurzgutachten und Kostenvoranschläge. Wann das genügt und wann ein ausführliches Gutachten sinnvoll ist, erkläre ich hier: Gutachter oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

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Fahrzeugbewertung

Ob beim Kauf, Verkauf, für die Versicherung, eine Erbschaft oder die Leasingrückgabe – eine neutrale Wertermittlung schafft Klarheit und schützt vor Streit über den fairen Preis.

Was Sie bekommen

  • Marktgerechte, nachvollziehbare Wertermittlung
  • Schriftliches Gutachten zur Vorlage bei Käufer, Verkäufer oder Versicherung
  • Berücksichtigung von Zustand, Ausstattung und Marktlage

Typische Anlässe

  • Fahrzeugkauf oder -verkauf zwischen Privatpersonen
  • Leasingrückgabe – Klärung strittiger Minderwerte
  • Versicherungsfälle und Erbschaftsangelegenheiten
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Oldtimerbewertung

Sammler- und Liebhaberfahrzeuge folgen eigenen Bewertungsregeln – Zustand, Originalität, Historie und Marktnachfrage entscheiden über den Wert. Oldtimer und Sammlerfahrzeuge erfordern bei der Bewertung eine besondere Betrachtung genau dieser Punkte.

Was Sie bekommen

  • Fachkundige Bewertung unter Berücksichtigung von Originalität und Zustand
  • Nachvollziehbar dokumentierte Bewertung als Grundlage für Versicherung, Verkauf oder Sammlung
  • Beratung zu wertsteigernden bzw. wertmindernden Faktoren

Typische Anlässe

  • Abschluss oder Anpassung einer Oldtimer-Versicherung
  • Verkauf oder Kauf eines Sammlerfahrzeugs
  • Wertermittlung für die eigene Sammlung

Mehr zur Oldtimerbewertung und zu den Bewertungsstufen →

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Fahrzeugdiagnose & Hochvolt-Batterietest

Moderne Fahrzeuge speichern zahlreiche technische Daten, die für Sie als Fahrer nicht sichtbar sind. Mit der digitalen TÜV-NORD-Diagnose erhalten Sie eine schnelle, objektive Einschätzung des technischen Zustands – unabhängig und verständlich aufbereitet.

Was Sie bekommen

  • Auslesen versteckter Fehlercodes ohne Warnleuchte
  • Prüfung auf manipulierte oder unplausible Kilometerstände
  • Einschätzung des Hochvolt-Batteriezustands (TÜV NORD BatterieCheck) bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden
  • Fundierte Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf oder bei technischen Unsicherheiten

Typische Anlässe

  • Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf
  • Unsicherheit über den tatsächlichen Kilometerstand
  • Zustandsprüfung vor dem Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids

Mehr zum Batterietest und zur Fahrzeugdiagnose →

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Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Wer bezahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach der Schadenshöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. Alles Weitere besprechen wir nach einer ersten Beratung.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter dürfen Sie in der Regel selbst einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Ich bemühe mich um kurzfristige Besichtigungstermine im Raum Freystadt, Neumarkt, Nürnberg, Schwabach, Roth und Greding. Nach der Besichtigung kann das Unfallgutachten in vielen Fällen innerhalb von 12 bis 24 Stunden an Werktagen erstellt werden – abhängig vom Schadensumfang und meiner Auslastung. Auch außerhalb dieses Haupteinzugsgebiets bin ich auf Anfrage tätig.

Muss ich mein Fahrzeug irgendwohin bringen?

Nein. Ich besichtige Ihr Fahrzeug vor Ort – bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an Ihrem Arbeitsplatz – nach vorheriger Terminvereinbarung.

Was brauche ich für den Termin?

Bitte halten Sie den Fahrzeugschein, den Unfallbericht, die Schadensnummer und weitere Unterlagen zum Unfall bereit, soweit vorhanden. Was ich darüber hinaus benötige, sage ich Ihnen bei der Terminvereinbarung.

Was passiert nach der Besichtigung?

Sie erhalten das Gutachten von mir. Auf Wunsch sende ich es auch direkt an die Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt. Fragen zum Ablauf beantworte ich gern; die rechtliche Beratung zur Schadensregulierung übernimmt Ihr Rechtsanwalt.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag nennt die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt zusätzlich unter anderem die Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert. Bei kleineren Schäden erstelle ich auch Kurzgutachten und Kostenvoranschläge. Mehr dazu: Gutachter oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Was ist eine Wertminderung?

Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Unfallfahrzeug an Marktwert verlieren. Diese merkantile Wertminderung kann neben den Reparaturkosten als Teil des Schadens berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Mehr dazu: Wertminderung nach einem Unfall geltend machen

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt aufwenden müssten. Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch erzielt.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist – meist, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Ein Gutachten klärt, wie der Fall bei Ihrem Fahrzeug liegt. Mehr dazu: Auto Totalschaden: Was jetzt?

Ist das Gutachten auch vor Gericht anerkannt?

Meine Gutachten werden sorgfältig und nachvollziehbar dokumentiert und als TÜV-NORD-Partnerbüro erstellt. Sie können bei Versicherung, Rechtsanwalt oder Gericht vorgelegt werden. Ob und wie ein Gericht ein Gutachten würdigt, entscheidet es im Einzelfall.

Bewerten Sie auch Youngtimer und moderne Klassiker?

Ja, neben klassischen Oldtimern bewerte ich auch Youngtimer und zukünftige Klassiker.

Welche Leistung passt zu Ihnen?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – ich berate Sie unverbindlich.

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