Vier Kernleistungen rund um Ihr Fahrzeug – unabhängig, fachkundig, mit TÜV-Nord-Partnerschaft.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, hat die gegnerische Versicherung ein Eigeninteresse daran, den Schaden möglichst gering zu bewerten. Ein unabhängiges Haftpflichtgutachten stellt den tatsächlichen Schaden neutral fest und ist die Grundlage für eine faire Regulierung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten – in der Regel entstehen für Sie keine Kosten.
Für kleinere Schäden erstelle ich auch Kurzgutachten und Kostenvoranschläge. Wann das genügt und wann ein ausführliches Gutachten sinnvoll ist, erkläre ich hier: Gutachter oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
Gutachten jetzt anfragenOb beim Kauf, Verkauf, für die Versicherung, eine Erbschaft oder die Leasingrückgabe – eine neutrale Wertermittlung schafft Klarheit und schützt vor Streit über den fairen Preis.
Sammler- und Liebhaberfahrzeuge folgen eigenen Bewertungsregeln – Zustand, Originalität, Historie und Marktnachfrage entscheiden über den Wert. Oldtimer und Sammlerfahrzeuge erfordern bei der Bewertung eine besondere Betrachtung genau dieser Punkte.
Mehr zur Oldtimerbewertung und zu den Bewertungsstufen →
Oldtimerbewertung anfragenModerne Fahrzeuge speichern zahlreiche technische Daten, die für Sie als Fahrer nicht sichtbar sind. Mit der digitalen TÜV-NORD-Diagnose erhalten Sie eine schnelle, objektive Einschätzung des technischen Zustands – unabhängig und verständlich aufbereitet.
Mehr zum Batterietest und zur Fahrzeugdiagnose →
Diagnose anfragenBei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach der Schadenshöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. Alles Weitere besprechen wir nach einer ersten Beratung.
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie in der Regel selbst einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Ich bemühe mich um kurzfristige Besichtigungstermine im Raum Freystadt, Neumarkt, Nürnberg, Schwabach, Roth und Greding. Nach der Besichtigung kann das Unfallgutachten in vielen Fällen innerhalb von 12 bis 24 Stunden an Werktagen erstellt werden – abhängig vom Schadensumfang und meiner Auslastung. Auch außerhalb dieses Haupteinzugsgebiets bin ich auf Anfrage tätig.
Nein. Ich besichtige Ihr Fahrzeug vor Ort – bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an Ihrem Arbeitsplatz – nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte halten Sie den Fahrzeugschein, den Unfallbericht, die Schadensnummer und weitere Unterlagen zum Unfall bereit, soweit vorhanden. Was ich darüber hinaus benötige, sage ich Ihnen bei der Terminvereinbarung.
Sie erhalten das Gutachten von mir. Auf Wunsch sende ich es auch direkt an die Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt. Fragen zum Ablauf beantworte ich gern; die rechtliche Beratung zur Schadensregulierung übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
Ein Kostenvoranschlag nennt die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt zusätzlich unter anderem die Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert. Bei kleineren Schäden erstelle ich auch Kurzgutachten und Kostenvoranschläge. Mehr dazu: Gutachter oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Unfallfahrzeug an Marktwert verlieren. Diese merkantile Wertminderung kann neben den Reparaturkosten als Teil des Schadens berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Mehr dazu: Wertminderung nach einem Unfall geltend machen
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt aufwenden müssten. Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch erzielt.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist – meist, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Ein Gutachten klärt, wie der Fall bei Ihrem Fahrzeug liegt. Mehr dazu: Auto Totalschaden: Was jetzt?
Meine Gutachten werden sorgfältig und nachvollziehbar dokumentiert und als TÜV-NORD-Partnerbüro erstellt. Sie können bei Versicherung, Rechtsanwalt oder Gericht vorgelegt werden. Ob und wie ein Gericht ein Gutachten würdigt, entscheidet es im Einzelfall.
Ja, neben klassischen Oldtimern bewerte ich auch Youngtimer und zukünftige Klassiker.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – ich berate Sie unverbindlich.
Gutachten anfragen