Aus Freystadt in rund 25 Minuten direkt zu Ihnen vor Ort.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Brandl ist Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter für Roth und die Umgebung. Mein Sitz ist in Freystadt, bis zu Ihnen sind es in der Regel rund 25 Minuten Fahrzeit. Als TÜV-Nord-Partnerbüro erstelle ich Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen, Oldtimerbewertungen und Fahrzeugdiagnosen – unabhängig und in Ihrem Interesse. Wer hinter dem Büro steht, erfahren Sie unter Über mich.
Roth ist eine Stadt im Landkreis Roth.
Zum Stadtgebiet gehören 30 Gemeindeteile, darunter Eckersmühlen, Kiliansdorf, Meckenlohe, Haimpfarrich und Belmbrach. Ich besichtige Ihr Fahrzeug dort, wo es steht – im Zentrum ebenso wie in den Ortsteilen.
Hatten Sie in Roth oder der Umgebung einen unverschuldeten Unfall, lassen Sie das Gutachten am besten vor der Reparatur erstellen. Die wichtigsten Schritte finden Sie im Ratgeber: Unverschuldeter Unfall: Was tun? und Wer bezahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Der Termin findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht: zu Hause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz. Vereinbaren können Sie ihn täglich von 7 bis 21 Uhr telefonisch unter +49 160 8887132, per WhatsApp oder über das Anfrageformular. Alle Kontaktmöglichkeiten stehen auf der Kontaktseite.
Ich bemühe mich um kurzfristige Besichtigungstermine. Nach der Besichtigung kann das Unfallgutachten in vielen Fällen innerhalb von 12 bis 24 Stunden an Werktagen erstellt werden – abhängig vom Schadensumfang und meiner Auslastung.
Ich bin für Sie in Roth und in den Orten rundherum unterwegs, insbesondere in Rednitzhembach, Schwanstetten, Pyrbaum, Büchenbach, Allersberg, Heideck, Hilpoltstein und Georgensgmünd. Mein Sitz ist in Freystadt. Alle Orte im Überblick finden Sie auf der Seite Einzugsgebiet.
Nein. Ich komme zum Fahrzeug – auch in die Ortsteile von Roth wie Eckersmühlen oder Kiliansdorf. Den Termin vereinbaren wir vorab telefonisch.
Ja. Ich besichtige Ihr Fahrzeug dort, wo es steht – auch in einer Werkstatt. Sagen Sie mir bei der Terminvereinbarung, wo es steht, dann stimme ich den Termin darauf ab. Am besten lassen Sie das Fahrzeug erst nach der Besichtigung reparieren.
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie in der Regel selbst einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe und rufen Sie bei Verletzten oder größerem Schaden die Polizei (110). Fotografieren Sie Fahrzeuge, Schäden und Kennzeichen und notieren Sie die Daten des Unfallgegners. Danach können Sie mich anrufen – ich besichtige das Fahrzeug dort, wo es anschließend steht. Die Schritte im Einzelnen: Unverschuldeter Unfall: Was tun?
In vielen Fällen 12 bis 24 Stunden an Werktagen. Das hängt vom Schadensumfang und von meiner Auslastung ab.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – ich vereinbare mit Ihnen einen Termin bei Ihnen vor Ort.
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