Die kurze Antwort: In den meisten Fällen nicht Sie.
Waren Sie an einem Verkehrsunfall unverschuldet beteiligt, gilt ein einfacher Grundsatz des deutschen Schadensrechts: Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Ersatz seines Schadens — und dazu zählt auch das Gutachten, das diesen Schaden überhaupt erst nachweist. Die Kosten für das Sachverständigengutachten trägt also die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, nicht Sie.
Ohne unabhängiges Gutachten müssten Sie sich auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen — die naturgemäß ein Interesse daran hat, den Schaden möglichst gering zu bewerten. Das Gutachten ist Ihr Beweismittel und Verhandlungsgrundlage zugleich.
Nein. Ich rechne bei einem eindeutig unverschuldeten Unfall in aller Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — Sie müssen das Gutachten nicht vorstrecken. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, bespreche ich das Vorgehen vorab transparent mit Ihnen.
Das kommt vor — meist mit dem Argument, der Schaden sei "nur" ein Bagatellschaden oder die Schuldfrage sei nicht eindeutig. Was Sie in diesem Fall tun können, erkläre ich im Artikel Gegnerische Versicherung zahlt nicht oder zu wenig.
Rufen Sie mich kurz an — ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Gutachten anfragen