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Wer bezahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Die kurze Antwort: In den meisten Fällen nicht Sie.

Die Grundregel: Der Verursacher zahlt

Waren Sie an einem Verkehrsunfall unverschuldet beteiligt, gilt ein einfacher Grundsatz des deutschen Schadensrechts: Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Ersatz seines Schadens — und dazu zählt auch das Gutachten, das diesen Schaden überhaupt erst nachweist. Die Kosten für das Sachverständigengutachten trägt also die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, nicht Sie.

Warum das Gutachten überhaupt nötig ist

Ohne unabhängiges Gutachten müssten Sie sich auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen — die naturgemäß ein Interesse daran hat, den Schaden möglichst gering zu bewerten. Das Gutachten ist Ihr Beweismittel und Verhandlungsgrundlage zugleich.

Wann zahlen Sie selbst (oder Ihre Versicherung)?

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Ich rechne bei einem eindeutig unverschuldeten Unfall in aller Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — Sie müssen das Gutachten nicht vorstrecken. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, bespreche ich das Vorgehen vorab transparent mit Ihnen.

Und wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen?

Das kommt vor — meist mit dem Argument, der Schaden sei "nur" ein Bagatellschaden oder die Schuldfrage sei nicht eindeutig. Was Sie in diesem Fall tun können, erkläre ich im Artikel Gegnerische Versicherung zahlt nicht oder zu wenig.

Kurz zusammengefasst: Bei einem unverschuldeten Unfall mit klarer Schuldlage zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Nur bei Alleinunfällen, ungeklärter Schuld oder Bagatellschäden können Ausnahmen gelten.

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